Hotelinfo's

  • Anreise am Anreisetag ab 14:00 bis 19:00 Uhr ; nach Vereinbarung spätere Anreise möglich

  • Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr

  • Frühstücksbuffet im Restaurant ab 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr

  • schallisolierte Twin - & Nichtraucherzimmer

  • alle Wohnungen mit separatem Eingang & Balkon oder Terrasse

  • Aufbettung der Zimmer gegen geringen Aufpreis möglich

  • Mindestaufenthalt sind drei Übernachtungen

Unser Service für Sie

  • kostenfreies Parken auf dem Hotelgelände

  • reichhaltiges Frühstück im Übernachtungspreis inklusive

  • Begrüßungsgetränk bei Anreise

  • tägliche Zimmerreinigung

  • Halb -oder Vollpension wählbar

  • kleine Haustiere gegen Aufpreis erlaubt

  • kostenfreie Internetanbindung im Restaurant & auf dem Hotelgelände

  • Weckservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern, für Banketträume des Hotels und die damit zusammenhängenden Leistungen sowie für Lieferungen außer Haus.

I Vertrag

Durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Hotel wie für den Besteller bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.

II Annullierung, Änderung

Annullierungen und Änderungen können telefonisch, mündlich oder per Schriftform erfolge.

III Preise

Die Preise schließen, sofern nichts anderes vereinbart ist, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein.Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

IV Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

V Gerichtstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

VI Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Veranstaltungen

1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung des Hotels für dieses sowie den Besteller/Veranstalter bindend. Sind der Besteller und der Veranstalter nicht identisch, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

2. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Untervermietung oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich grundsätzlich das Recht der Raumverteilung vor.

3. Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der ursprünglichen vereinbarten Zahl werden zu maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten, bedürfen Überschreitungen der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Abweichungen der Teilnehmerzahl Räumlichkeiten anders zu disponieren.

4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen.

5. Bei Veranstaltungen im Hotel und Außer Haus, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel von da ab die Service- und Personalkosten zusätzlich berechnen. Die erforderliche Anzahl der Servicemitarbeiter wird vom Hotel festgelegt.

Der Veranstalter hat gegenüber dem Hotel für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

7. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung oder ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

8. Der Veranstalter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen oder Außer-Haus-Veranstaltungen nicht mitbringen oder zur Verfügung stellen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird ein Wirtschaftsausgleich in Rechnung gestellt.

9 Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und/oder werden hierdurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

10. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Zimmerreservierung

1. Durch die Bestätigung des Hotels ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Vertragspartner sind der Besteller / Gast sowie das Hotel.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Besteller und der Hotelgast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.

3. Wird die Zimmerreservierung aufgrund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist das Hotel berechtigt, Ausfall- / Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an.

4. Die Ausfall- / Stornokosten berechnen sich aus dem vereinbarten Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen, welche das Hotel durch die Nicht- Inanspruchnahme hat. (siehe hierzu Stornofristen)

5. Bei Zimmerreservierungen, die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, sofern keine andere Anreisezeit vereinbart wurde, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall- / Stornokostenrechnung nicht aus, sofern eine Weitervermietung nicht zustande kam.

6. Stornofristen

bis 30 Tage vor Anreise einmalig 30.00 €

bis 20 Tage vor Anreise 30 % des Rechnungsbetrages

bis 10 Tage vor Anreise 80 % des Rechnungsbetrages

7. Gruppenreservierungen

Bei Gruppenreservierungen hat der Besteller / Veranstalter spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes zu leisten. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers / Gastes. Nicht fristgerechter Eingang der Vorauszahlungen führt zur Aufhebung des Beherbergungsvertrages. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vermarkten, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers / Gastes gegenüber dem Hotel entsteht. Bei nicht zustande gekommener Weitervermietung ist das Hotel berechtigt, Ausfall- / Stornokosten gem. Anhang der AGB in Rechnung zu stellen. Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der jeweils erfolgten Weitervermietung.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6 Wochen vor Anreisedatum möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Entscheidend hierfür ist der Eingang der Stornierung beim Hotel.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.